Lexikon -Rückwirkende Rentenzahlung
Nach Abschluss der Überprüfung und nach positivem Bescheid durch den jeweiligen Versicherer wird die Rente rückwirkend ausgezahlt ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.
Nach Abschluss der Überprüfung und nach positivem Bescheid durch den jeweiligen Versicherer wird die Rente rückwirkend ausgezahlt ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat.